Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung des neuen Coronavirus

Geschätzte Kundinnen und Kunden unserer Tierarztpraxis

Ab dem 27. April 2020 dürfen Tierarztpraxen und -kliniken wieder sämtliche, auch nicht dringliche Leistungen anbieten. Der Schutz der Kundschaft und der Angestellten muss jedoch weiterhin sichergestellt sein. Weiterhin müssen alle die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG befolgen

Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung des neuen Coronavirus

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