Hilfsbedürftige Igel

Ein Igel braucht Hilfe, wenn er

  • verletzt ist
  • sich nicht einkugelt
  • apathisches Verhalten zeigt
  • viele Zecken, Fliegen oder Maden hat

Was machen mit verwaisten Säuglingen im Nest: 

Die Mutter ist auch tagsüber nicht immer bei den Jungen. Deshalb bitte in Ruhe lassen und aus der Ferne beobachten. Falls die Mutter innerhalb von 12 Stunden nicht zurückkehrt, bitte Igelstation oder Tierarzt anrufen.

Was machen mit verwaisten Igelsäuglingen ausserhalb des Nestes:
Igelmütter lassen beim Nestwechsel manchmal ein Junges liegen und holen es später. Deshalb ca. zwei Stunden abwarten, beobachten und dann die Igelstation anrufen.

Wenn die Mutter zweifelsfrei tot ist, bitte die Jungtiere so schnell wie möglich in die nächste Igelstation bringen.

Igel sind in der Regel tagsüber nicht unterwegs https://putty-gen.com , deshalb lohnt es sich, genauer hinzuschauen.

Aber auch hier gilt: Nicht jeder Igel am Tag muss gleich eingesammelt werden. Zuerst beobachten und im Zweifelsfall Rat holen.

Hilfsbedürftige Igel gehören in die Hände von Fachleuten! Vor jedem Eingreifen sollte eine Igelstation oder ein Tierarzt angerufen werden.

Was tun wenn ein Igel an einem gefährlichen Ort anzutreffen ist?
Sollten Sie einen Igel an einem gefährlichen Ort antreffen, auf der Strasse etwa, halten Sie solange die Gefahr fern oder den Verkehr auf, bis der Igel verschwunden ist. Im schlimmsten Fall in Laufrichtung zur nächstgelegenen Grünfläche tragen.

Niemals einen Igel an einen entfernten Platz bringen, Igel sind äußerst reviertreu und haben in einem unbekannten Umfeld nur geringe Überlebenschancen. Niemals im Wald aussetzen, Igel haben nie im Wald gelebt.

Wird ein Igel im Swimmingpool, einem Schacht oder in einem Netz verheddert gefunden, bitte den Igel am Fundort laufen lassen (falls er unverletzt ist) und die Gefahr beseitigen: Ausstieghilfen montieren, Kellerschächte abdecken, keine losen Netze liegen lassen.

Dauernde Igelfütterung ist zu unterlassen, weil permanente Futterstellen alle möglichen Tiere anziehen (Füchse, Marder, Katzen, andere Igel) und dort Krankheiten und Parasiten verbreitet werden.

Igel sind in den meisten Kulturländern geschützt. Dies gilt auch für die Schweiz. Gemäss Art. 20, Abs. 1, des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG), Art. 20 Abs. 2 und Anh. 3 der Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV) ist der Igel bundesrechtlich geschützt. Im Interesse der Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eine Ausnahmebewilligung für Haltung und Pflege möglich (Art. 20 Abs. 3 NHV). Die zuständige Behörde für solche Bewilligungen wird vom Kanton bezeichnet (Art. 20 Abs. 3 NHV). Wird nun ein kranker oder verletzter Igel gefunden, wird die verantwortliche Stelle die Inpflegenahme des Tieres im allgemeinen akzeptieren. Grundsätzlich muss man sich jedoch unverzüglich mit einem Tierarzt oder einer Igelstation in Verbindung setzen.

Zu beachten ist ferner, dass Igel auch in menschlicher Obhut als Wildtiere zu behandeln sind. Zähmungsversuche sind strikte zu unterlassen, und das Wildtier Igel darf nicht länger in Obhut gehalten werden als unbedingt nötig.

Igelstation:
Tierarzt-Praxis ParkVets
Depotweg 22
6410 Goldau
Tel. 041 855 44 33

www.parkvets.ch

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